Aktuelles

Die Energie­effizienz­richtlinie (EED)

Die novellierte Energieeffizienzrichtlinie (Energy Efficiency Directive, EED) ist im Dezember 2018 in Kraft getreten und soll eine effizientere Nutzung von Energie unterstützen. Die Umsetzung in nationales Recht erfolgte in Deutschland zum 1.12.2021 durch Inkrafttreten der novellierten Heizkostenverordnung (HKVO).

Download der EED-Richtlinie

Ziel der EED

Die EED hat das übergeordnete Ziel, den Energieverbrauch innerhalb der EU bis zum Jahr 2030 um 32,5 % gegenüber dem 2007 prognostizierten Verbrauch zu senken. Ein angepasstes Verbrauchsverhalten soll zu Energieeinsparungen, speziell für die Wärme-, Kälte- und Warmwasserversorgung, führen.
Doch nur wer seinen Verbrauch kennt, kann sein Verbrauchsverhalten optimieren. Deshalb sollen Verbrauchende zukünftig unterjährig und regelmäßig über ihren Energieverbrauch informiert werden. Für die Immobilienwirtschaft ergeben sich damit wichtige Änderungen.

Daraus resultierende Vorgaben für die Immobilien­wirtschaft

  • Ab 25.10.2020 dürfen nur noch fernablesbare Erfassungsgeräte (Heizkostenverteiler, Warmwasser- und Wärmezähler) installiert werden, sofern der technische Aufwand und die Kosten in akzeptabler Relation zur Energieeinsparung stehen.
  • Ab spätestens 01.01.2027 erhalten Nutzende mit fernablesbaren Erfassungsgeräten ihre Verbrauchsinformationen mindestens monatlich. Die Informationen können online verfügbar sein und aktualisiert werden.
  • Bis spätestens 01.01.2027 muss der restliche Gebäudebestand mit fernablesbaren Erfassungsgeräten ausgestattet werden. Bereits verbaute, nicht fernablesbare Erfassungsgeräte müssen bis zu diesem Zeitpunkt ausgetauscht werden. Die Ablesung erfolgt dann automatisiert, so dass die Wohnungen nicht mehr betreten werden müssen.

Lösungen für die Immobilienwirtschaft

  • Eine zukunftssichere Funktechnik ist Voraussetzung für die unterjährige Verbrauchsinformation. Unsere Funksystem von LS-Abrechnungsservice erfüllt bereits heute alle Anforderungen der Heizkostenverordnung und bietet rechtliche Sicherheit für Vermietende sowie höheren Komfort für die Wohnungsnutzer. Die Verbrauchswerte werden an eine sichere in Deutschland betriebene Cloud übertragen, wo sie für verschiedene Auswertungen zur Verfügung stehen, wie zum Beispiel unterjährige Verbrauchsinformationen.

Vorteile

  • Sichere Fernablesung ohne Betreten der Wohnung
  • Die Bewohner müssen nicht zuhause sein. Terminabsprachen für Jahresablesungen entfallen komplett.
  • Stichtagsgenaue Verbrauchsmessung auch bei Nutzerwechsel. Keine kostenpflichtige Zwischenablesungen beim Auszug eines Bewohners.
  • Alle Messstellen für die Verbrauchserfassung werden erreicht. Der Wegfall von Schätzungen erhöht die Qualität der Abrechnung

Unterjährige Verbrauchsinformationen für die Bewohner

Sinn und Zweck der Fernablesung ist es, die Verbrauchswerte künftig mindestens einmal pro Monat zu erfassen und den Bewohnern bereitzustellen. Spätestens zum 1. Januar 2027 soll es in ganz Europa soweit sein – eine manuelle Ablesung mit Zugang zur Wohnung soll es ab diesem Zeitpunkt nicht mehr geben. Die bisherige, jährliche Heizkostenabrechnung wird also durch unterjährige Verbrauchsinformationen ergänzt, auf die Bewohner ganz einfach zum Beispiel per App auf dem Smartphone zugreifen können. Das wird viele Verbraucher stärker für den bewussten Umgang mit Energie sensibilisieren.

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